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Ablesen der Wasserzählerstände (Selbstablesung)

Die Steuerpflichtigen werden ersucht, ihren Wasserzähler  abzulesen und den Zählerstand mittels nachstehenden Online-Formulars dem Gemeindeamt bekanntzugeben (bei mehreren Zählern z.B. Gartenzähler ist jeweils ein Formular auszufüllen).

Foto für Ablesen der Wasserzählerstände (Selbstablesung)

Dazu sind die einzelnen Felder - Name, Anschrift, Haus-Nr., Zählernummer, Zählerstand und Ablesedatum - auszufüllen und nach dem Vermerk der Richtigkeit bis spätestens 26. September 2025 an die Gemeindeverwaltung zu übermitteln. Die Daten können auch per E-Mail an buchhaltung@stanz-landeck.gv.at (ACHTUNG neue E-Mail-Adresse!) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

 

Das Ausfüllen aller mit * gekennzeichneten Felder ist erforderlich.

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