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Wahlkartenantrag - Landtagswahl 2022

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Zum Landtag wahlberechtigt sind (§ 2 Abs. 1):

  • österreichische Staatsbürger, die in Tirol ihren Hauptwohnsitz haben, spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, und
  • österreichische Staatsbürger, die vor der Verlegung ihres Hauptwohnsitzes in das Ausland diesen in Tirol hatten, spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, für die Dauer ihres Aufenthaltes im Ausland, längstens aber für zehn Jahre ("Auslandstiroler").

Wahlkarten für die Landtagswahl können wie nachstehend beantragt werden:

Letzte Möglichkeit zur schriftlichen Beantragung einer Wahlkarten ist Dienstag der 20.09.2022.
Bis zum 23. September 2022, 14.00 Uhr, kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.

Letzte Möglichkeit zur mündlichen Beantragung einer Wahlkarte ist Freitag der 23.09.2022, 14:00 Uhr.


Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeinde:

VOR dem Wahltag: 

  • Die Wählerin/der Wähler muss die verschlossene und unterschriebene Wahlkarte rechtzeitig an die Gemeinde postalisch übermitteln, sodass diese dort bis spätestens am 23. September 2022, 14:00 Uhr einlangt.
  • Die Wahlkarte kann auch von der Wählerin/vom Wähler selbst oder von einer Botin/einem Boten während der Amtsstunden, spätestens jedoch am 23. September 2022, 14.00 Uhr, bei der Gemeinde abgegeben werden.

AM Wahltag:

  • Am Wahltag (25. September 2022) kann die (unterschriebene und verschlossene) Wahlkarte entweder von der Wählerin/vom Wähler selbst oder von einer Botin/einem Boten während der Wahlzeit im Wahllokal jener Wahlbehörde abgegeben werden, in deren Wählerverzeichnis die Wählerin/der Wähler eingetragen ist.


25.08.2022