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Volksbegehren fairSorgen

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Volksbegehren "fairSorgen"


Am 21.3.2008 hat der Bevollmächtigte und Erstunterzeichner Josef Stingl eine ordnungsgemäß unterstützten Antrag auf Einleitung eines Volksbegehren eingebracht. Da alle Voraussetzungen nach §§ 3 und 4 des Gesetzes über Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen erfüllt waren, hat die Landesregierung dem Antrag auf Einleitung des Volksbegehren mit Bescheid vom 1. April 2008, Zl. Präs.II-1650/6, stattgegeben.

Die Eintragungsfrist wird vom 23. bis einschließlich 29. Juni 2008 festgelegt und unter Anführung des Kurztitels des Volksbegehrens im Landesgesetzblat Nr. 18/2008 kundgemacht.

Datei herunterladen: PDF Eintragungslokal, Eintragungszeit

Datei herunterladen: PDF Text des Volksbegehrens "fairSorgen"

Stimmberechtigt sind alle zum Landtag wahlberechtigten Personen, die spätestens am ersten Tag der Eintragungsfrist, das ist der 23. Juni 2008, das 16. Lebensjahr vollenden.

 

19.06.2008