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Ergänzung zum Tirol Zuschuss - Erhöhung Richtsatz in allen Einkommensgrenzen (Wohnkostenzuschuss)

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Ergänzend zum Newsbeitrag vom 29. März 2023 wird mitgeteilt, dass die Landesregierung in ihrer Sitzung vom 11. April 2023 eine Erhöhung der Einkommensobergrenzen beim Wohnkostenzuschuss 2023 beschlossen hat. Für alle weiteren Personen im Haushalt (ab 3 Personen) wird der Richtsatz in allen Einkommensgrenzen (Wohnkostenzuschuss I, II, III) auf € 450,00 erhöht. 

Die Einkommensgrenzen für den Heizkostenzuschuss 2023 bleiben unverändert.


Aktualisierte Richtlinien: Richtlinie_Wohnkostenzuschuss_2023_Erhöhung.pdf herunterladen (1.19 MB)



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14.04.2023