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Aktuelle Neuerungen im Pflanzenschutzmittelrecht

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Giftschrank

Seit Inkrafttreten am 15.06.2012 regelt das Tiroler Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Tirol, welches u.a. die Sachkundigkeit bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln neu regelt.

Berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln (z.B. Landwirte, Bauhofmitarbeiter, Gärtner, Greenkeeper, etc.) müssen ab 26. November 2015 über eine gültige Ausbildungsbescheinigung, einen sogenannten „Pflanzenschutzführerschein“, verfügen.
Jeder, der Pflanzenschutzmittel beruflich verwendet, also ausbringt, lagert, innerbetrieblich befördert etc. muss ab diesem Zeitpunkt eine Bescheinigung besitzen. Auch der Kauf von professionellen Pflanzenschutzmitteln ist dann ohne Ausbildungsbescheinigung nicht mehr möglich. Die Sachkundigkeit wird ausschließlich mit der Ausbildungsbescheinigung bestätigt.

Nicht-Professionisten (Hobbybereich) müssen Pflanzenschutzmittel, die nicht für die Verwendung durch den nichtberuflichen Verwender im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sind, bis dahin entweder aufbrauchen, zurückgeben oder entsorgen! Somit dürfen nichtberufliche Verwender ab 26. November 2015 nur mehr „weniger gefährliche“, für den Haus- und Kleingartenbereich bestimmte Pflanzenschutzmittel, welche ohne spezielle Kenntnisse verwendet werden können, kaufen und verwenden.

Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei

 

Kurzfassung Neuerungen (139 KB) - .PDF

16.11.2015